WEBINAR Bundesdatenschutzgesetz BDSG und EU DSGVO

WEBINAR Bundesdatenschutzgesetz BDSG und EU DSGVO

„Webinar BDSG DATENSCHUTZ“


THEMA DES WEBINAR:

Datenschutz muss in allen Unternehmen und Branchen thematisiert sowie den jeweiligen aktuellen Entwicklungen angepasst werden. Grund hierfür ist nicht nur, dass fast jedes Unternehmen im Rahmen moderner Datenverarbeitung personenbezogene Daten von Kunden, Lieferanten oder auch eigenen Mitarbeitern automatisiert verwaltet, sondern auch die erhöhte Sensibilität der Öffentlichkeit hinsichtlich des Datenschutzes im Unternehmen.


Formal ist in Unternehmen mit mehr als neun Mitarbeiter die personenbezogene Daten bearbeiten, ein Datenschutzbeauftragter gemäß § 4f BDSG schriftlich zu bestellen. Über diese gesetzliche Anforderung hinaus ist Datenschutz mittlerweile Bestandteil der Corporate Identity und muss zum Aufbau und Erhalt von Geschäftsbeziehungen nachhaltigen Qualitätskriterien entsprechen.


In diesem Spannungs- und Aufgabenfeld bewegt sich der Datenschutzbeauftragte. Vor dem Hintergrund, welcher Personenkreis gemäß BDSG nicht Datenschutzbeauftragter werden darf (IT-Leitung, Personalleitung und Geschäftsführung), wird deutlich, dass der Datenschutzbeauftragte eine unabhängige Garantenfunktion einnehmen soll und deshalb weisungsfrei direkt der Geschäftsführung unterstellen ist. Hierzu muss der Datenschutzbeauftragte jedoch allgemeinen Zuverlässigkeitskriterien entsprechen und darüber hinaus die ausreichende Fachkunde nachweisen.


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WEBINAR Bundesdatenschutzgesetz BDSG und EU DSGVO

REFERENT

WEBINAR Bundesdatenschutzgesetz BDSG und EU DSGVO

HELMUT FAHR

CISO, CCO, DSB

externer Datenschutzbeauftragter gemäß § 4f BDSG


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