EU Datenschutzgrundverordnung EU DSGVO

EU Datenschutzgrundverordnung EU DSGVO 2018

Die EU Datenschutz Grundverordnung (EU DSGVO) trat am 25. Mai 2018 in Kraft. Die meisten Unternehmen mit IT-Abteilungen werden Maßnahmen nach der neuen Verordnung vornehmen müssen, bzw. sollten es getan haben.

Die Verordnung dient dazu, die Datensicherheit in Europa einheitlich zu gewährleisten. Die meisten Unternehmen die mit personenbezogenen Daten arbeiten haben die neuen Verordnung zu befolgen. Gemäß DSGVO müssen die betreffenden Unternehmen dafür sorgen, dass personenbezogene Daten eingeholt werden können. Betroffene sollen Informationen darüber bekommen was mit ihren Daten passiert.

EU Datenschutzgrundverordnung EU DSGVO 2018

Formal ist in Unternehmen mit mehr als neun Mitarbeiter (nach neuem Gesetzesentwurf ab 19 Personen, 2020) die personenbezogene Daten bearbeiten, ein Datenschutzbeauftragter gemäß § 4f BDSG schriftlich zu bestellen.

Der Datenschutzbeauftragte (DSB) unterstützt Unternehmen und insbesondere die Geschäftsführung dabei, die Bestimmungen des Datenschutzes im Unternehmen umzusetzen und dauerhaft einzuhalten. Er analysiert alle Datenverarbeitungsprozesse im Unternehmen, dokumentiert und bewertet diese aus rechtlicher Sicht, und deckt potentielle Gefährdungen und Sicherheitslücken auf.
 
Mit dieser Grundlage entwickelt der Datenschutzbeauftragte Maßnahmen zur Verbesserung des Datenschutzniveaus im Unternehmen und zur Minimierung des Verlustrisikos.
 
Geschäftsführer können mit einem regelkonformen Datenschutz das eigene Haftungsrisiko einfach minimieren. Denn Geschäftsführer einer GmbH haften beispielsweise für einen Gesetzesverstoß im Bereich Datenschutz mit ihrem Privatvermögen unbegrenzt.

EU-DSGVO Auszug Kapitel I-V / Art. 1 bis 46 unter:
https://www.beauftragter.it